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Im Hotel Frankenland

I. Allgemeine Anmerkungen

1. Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler, usw.) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotelzimmervertrag).

2. Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk,- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

 

II. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen (nachfolgend „Räumlichkeiten“ genannt) zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Leistungserbringung“ genannt) der Hotel Frankenland GmbH (nachfolgend „Hotel“; Hotel und Kunde werden auch als „Parteien“ bezeichnet).

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

3. Im Einzelfall getroffene, schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

III. Untervermietung & Nutzungsart

1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räumlichkeiten, oder Flächen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienlichen Zwecken, wie beispielsweise die Einladung zu Gesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB), wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.

 

IV. Vertragsschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel versendet eine Reservierungsbestätigung in Textform.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich zugesagt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr (Check-in Zeit) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr (Check-out Zeit) geräumt zu sein. Danach stellt das Hotel pauschal 30 Euro in Rechnung.

4. Dem Kunden wird eine Zimmerkarte ausgehändigt. Nach Verfügbarkeit oder auf Anfrage erhält eine Begleitperson gegen Bestätigung eine Zweitkarte, jedoch ist das Hotel nicht zur Ausstellung einer solchen Karte verpflichtet. Die ausgehändigten Karten bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Hotels und sind bei Abreise wieder vollständig dem Hotel zurück zu geben. Bei Verlust während des Aufenthaltes im Hotel, ist dieser unverzüglich mitzuteilen. Kann der Kunde bei Abreise die Karte(n) nicht an das Hotel zurückgeben, ist das Hotel dazu berechtigt die Kosten für einen Ersatz in Rechnung zu stellen. Es steht dem Kunden frei, zu beweisen, dass der entstandene Schaden geringer als der in Rechnung gestellte Preis ist.

 

VI. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Pfandrecht

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und/oder Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und anderweitig erbrachten und von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei nicht privaten Kunden behält sich das Hotel vor, Nettopreise anzugeben und zu vereinbaren.

4. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

6. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten der zur Zahlung verpflichteten Person.

7. Bei Veranstaltungen ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Preises 80 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.

8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

9. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Klausel VI Ziffer 8 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

VII. Rücktritt des Kunden (Abstellung, Stornierung) oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (NoShow)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde gilt:

Individualbucher bis 24 vor Anreise  kostenfrei, danach 100 % des vertraglich vereinbarten Preises
Arrangementbucher bis 31 Tage vor Anreise
30 bis 15 Tage vor Anreise
14 bis 8 Tage vor Anreise
ab 7 Tage vor Anreise kostenfrei

kostenfrei
50 % des vertraglich vereinbarten Preises
80 % des vertraglich vereinbarten Preises
100 % des vertraglich vereinbarten Preises

Oster-, Weihnachts- & Silvesterarrangement bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 100 % des vertraglich
vereinbarten Preises

Im Falle einer Nichtanreise (NoShow) oder vorzeitigen Abreise werden 100% des vereinbarten Reisepreises berechnet.

4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Für angemietete Räumlichkeiten ist das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich Klausel VII Ziffer 7 auch dann zu zahlen, wenn die Zustimmung gemäß Klausel VII Ziffer 1 nicht erfolgt, die Buchung von Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Sind keine gesonderten Konditionen mit dem Kunden vereinbart, gilt folgende Regelung:

Individualbuchungen über Abrufkontingente eines Veranstalters bis 31 Tage vor Anreise
30 bis 15 Tage vor Anreise
14 bis 8 Tage vor Anreise
ab 7 Tage vor Anreise
kostenfrei
50 % des vertraglich vereinbarten Preises
80 % des vertraglich vereinbarten Preises
100 % des vertraglich vereinbarten Preises

Veranstaltungen bis 250 Personen:

90 bis 30 Tage vor Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
plus 35 % des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes
30 bis 7 Tage vor Veranstaltung 80 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
plus 35 % des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes
ab 6 Tage vor Veranstaltung 100 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
plus 80 % des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes

Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen:

150 bis 91 Tage vor Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
plus 35 % des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes
90 bis 7 Tage vor Veranstaltung 80 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
plus 35 % des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes
ab 6 Tage vor Veranstaltung 100 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises
plus 80 % des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes

6. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wurde eine Pauschale je Teilnehmer vereinbart, erfolgt die Berechnung mit Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl.

7. Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

VIII. Rücktritt des Hotels

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Sofern und soweit die mit dem Kunden vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet ist, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vornimmt;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2 vorliegt.

4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

IX. Veränderungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine möglichst genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Eine Veränderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen muss. Der Abrechnung wird die bestätigte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

2. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

4. Für Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel ab diesem Zeitpunkt den Personalaufwand auf Grund eines Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über 23:00 Uhr hinaus berücksichtigt. Ferner kann das Hotel auf Grund des Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten.

 

X. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Des Weiteren haftet das Hotel nicht für Schäden, die durch mitgebrachte Lebensmittel verursacht werden.

2. Das Hotel übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte Speisen oder Getränke durch Dritte.

 

XI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels durch die Benutzung eigener elektrischer Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel erfassen und in Rechnung stellen. Treten Schäden an Sachen Dritter oder gegenüber Dritter auf, haftet insoweit alleine der Kunde und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.

3. Bei Installationen von technischen Anlagen und Aufbauten kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV oder einem entsprechend vergleichbaren Prüfunternehmen abgenommen werden. Die Prüfbescheinigung ist dem Hotel unaufgefordert vorzulegen. Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

6. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7. Um eventuell behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig zu kümmern und auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Anlieferungen von Material für eine Veranstaltung sind dem Hotel mindestens 5 Werktage vor Anlieferung mitzuteilen, um eine Annahme und eventuelle Lagerung zu gewährleisten.

2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Verantwortung des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach §§704 ff. BGB bleibt davon unberührt.

3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

4. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

5. Verpackungsmaterialien, die vom Kunden angeliefert werden, müssen vom Kunden nach der Veranstaltung selbst entsorgt werden oder mitgenommen werden. Sollte dies nicht geschehen, kann das Hotel die Entsorgung in Rechnung stellen.

6. Diese Bestimmungen gelten auch für die Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und im Auftrag des Kunden in die Räume des Hotels gebracht worden sind.

 

XIII. Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
verlangen.

3. Im gesamten Hotel herrscht Rauchverbot. Im Falle einer Nichtachtung des Rauchverbots behält sich das Hotel das Recht vor, eventuell anfallende Reinigungskosten zuzüglich einer Umsatzeinbuße aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers mit einem Betrag von 200,00 € zu verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden sei oder der Schaden tatsächlich wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.

 

XIV. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Mitgebrachte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur im Falle eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Das Hotel kann nicht garantieren, dass dieser wie vereinbart umgesetzt werden kann. Für eventuelle Folgeschäden des Gastes ist das Hotel nicht haftbar. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

 

XV. Fundsachen

1. Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage und gegen einen Pauschalbetrag der die Versandkosten und Aufwendungen deckt, nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Sachen maximal 6 Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände verwendet oder vernichtet.

 

XVI. Sonstiges

1. Haustiere: Auf Anfrage und Einwilligung des Hotels sind Haustiere in bestimmten Zimmern gestattet. Die Abrechnung erfolgt pauschal je nach Zimmerkategorie pro Tier pro Tag im eingebrachten Korb ohne Futter. Bei groben Verunreinigungen behält sich das Hotel vor, eine Reinigungspauschale zu berechnen. Der Zutritt von Tieren in den Restaurants, FeelWell und AquaWell sind nicht gestattet.

 

XVII. Kein Widerrufsrecht

1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Verbrauchern nicht zu, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Bitte beachten Sie die Regelungen zum Rücktritt
unter VII.

XVIII. Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr

1. Vertragspartner haben die Möglichkeit zur Buchung über unserer Internetseite www.hotel-frankenland.de über den Button „Jetzt buchen“. Dort wählen sie das gewünschte Datum und die gewünschte Dauer des Aufenthalts, sowie die Anzahl der Zimmer und Personen. Mit Klick auf Suche übermitteln sie die Daten an unser System. Auf der nächsten Seite erscheint eine Auswahl der Angebote. Mit Klick auf „Buchung ausführen“ erscheint nochmals eine Übersicht der Buchung. Mit Klick auf „Confirm“ wird die Buchung bestätigt. An dieser Stelle kann die Buchung mit Login oder ohne Registrierung fortgeführt werden. Mit Bestätigung der persönlichen Daten und Eingabe der Kreditkartendaten klickt man auf „Weiter“ und erreicht die abschließende Buchungsseite. Dort wird die Buchung mit Klick auf „Kostenpflichtig buchen“ bestätigt. Nach Eingang der Buchung wird eine Buchungsbestätigung per E-Mail versandt.
Während des Bestellprozesses besteht jederzeit die Möglichkeit zur Korrektur der Eingaben mittels des „Zurück“-Buttons und durch das Löschen unerwünschter Buchungen im Warenkorb.
Nach Abschluss der Buchung besteht die Möglichkeit die Buchung über die Schaltfläche „Meine Reservierungen“ und Eingabe der Bestätigungsnummer sowie des Nachnamens einzusehen und ggf. zu stornieren. Die Regelungen zum Rücktritt unter VII sind zu beachten.

2. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Nach Vertragsschluss ist der Text dieser AGB auf unserer Internetseite abrufbar. Die Details Ihrer Buchung entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung.

 

XIX. Schlussbestimmungen

1. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Betriebsgesellschaft des Hotels für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Euro-
päischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.

2. Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

3. Informationen zur Datenschutzerklärung werden gesondert aufgeführt.

 

XX. Hinweise zur Streitbelegung Hinweis gemäß § 36 VSBG:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.